Arbeitsplatz gelten Beschränkungen für die Hilfe von 426 Euro für die Arbeitslosen
| Datum: 20. August 2010 | Quelle: Quellen |
| Kategorie: Wirtschaft | |
Das Ministerium für Arbeit hat die zweite Erweiterung des Programms vorübergehende Arbeitslosigkeit und soziale Integration genehmigt: Die Beihilfe von 426 Euro pro Monat, für bis zu sechs Monaten für Arbeitslose, die Leistungen und Arbeitslosengeld erschöpft gelten. Aber dieses Mal, Gruppen, die weniger profitieren können. Im Fall der Arbeitslosen zwischen 30 und 45, kann nur Hilfe suchen, die mit "familiären Pflichten".
Bisher im Laufe des Jahres in dem das Programm an Ort und Stelle gewesen ist, konnte um Hilfe bitten alle Arbeitslosen unter 65 Jahren ohne weitere Unterstützung.
Zudem ist die Beibehaltung der übrigen Voraussetzungen für ein Begünstigter des Programms sein, unter anderem, um das Engagement in einer Route zur Beschäftigung mitzuwirken, und Einkommen über 475 € pro Monat.































